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Abschluss
des Geschäftsjahres nach Handelsrecht und Steuerrecht.
Als
Kaufmann sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmensergebnis
entsprechend dem HGB und dem EStG bzw. KStG zu ermitteln und
an das Finanzamt weiter zu leiten.
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Eignen
Sie sich den Abschluss sämtlicher Konten, das
Aufstellen der GuV-Rechnung und der Schlussbilanz selber
an.
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Führen
Sie die Abgrenzung von Posten, die nicht in das laufende
Geschäftsjahr gehören, problemlos selbst durch.
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Alle
gesetzlichen Vorschriften und handelsüblichen Methoden
zur Bewertung Ihres Vermögens und der Schulden sowie
Aktivierungs- und Passivierungsregeln können Sie mit
unserer Hilfe in kurzer Zeit anwenden.
Brauchen
Sie Hilfe in diesem Bereich, wenden Sie sich vertrauensvoll
an uns!
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