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Abschluss des Geschäftsjahres nach Handelsrecht und Steuerrecht.

Als Kaufmann sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmensergebnis entsprechend dem HGB und dem EStG bzw. KStG zu ermitteln und an das Finanzamt weiter zu leiten. 

  • Eignen Sie sich den Abschluss sämtlicher Konten, das Aufstellen der GuV-Rechnung und der Schlussbilanz selber an.

  • Führen Sie die Abgrenzung von Posten, die nicht in das laufende Geschäftsjahr gehören, problemlos selbst durch.

  • Alle gesetzlichen Vorschriften und handelsüblichen Methoden zur Bewertung Ihres Vermögens und der Schulden sowie Aktivierungs- und Passivierungsregeln können Sie mit unserer Hilfe in kurzer Zeit anwenden. 

Brauchen Sie Hilfe in diesem Bereich, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!